Parole zur Totalrevision der Betreuungsverordnung (Gemeindeversammlung 04.12.2025)

Medienmitteilung

Parole zur Totalrevision der Betreuungsverordnung (Gemeindeversammlung 04.12.2025)

Foto von Aaron Burden auf Unsplash

Die GLP Thalwil sagt JA zur Totalrevision der Betreuungsverordnung

ABER mit folgendem Antrag: 

Im Bereich schulergänzende Betreuung soll die heutige Objektfinanzierung in Teilen beibehalten werden

Ja zur Einführung von Betreuungsgutschriften

Die GLP Thalwil unterstützt die Einführung von Betreuungsgutschriften in der familienergänzenden Betreuung (Kita und Tagesfamilien). Die vorgeschlagene Umstellung verbessert die soziale Treffsicherheit und stärkt die Wahlfreiheit der Familien.

Warum die GLP die Vorlage des Gemeinderats im Teil Hortfinanzierung ablehnt

  • Die weitgehende Abschaffung der heutigen Objektfinanzierung führt dazu, dass alle Familien ab einem steuerbaren Einkommen von 91’000 Franken höhere Betreuungskosten tragen müssten.
  • Dies schwächt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Thalwil massiv.
  • Zudem würde die Vorlage den gemeindeeigenen Hort strukturell schwächen und eine zersplitterte Betreuungslandschaft fördern.

 

Unser Lösungsansatz: Den gemeindeeigenen Hort als Stütze für Familien stärken

Berufstätige Familien sind auf ein verlässliches, bezahlbares und gut koordiniertes Betreuungsangebot angewiesen. Ein starker gemeindeeigener Hort übernimmt dabei als Teil der schulischen Infrastruktur eine zentrale Rolle:

  • Er stellt ausreichend Plätze bereit und ermöglicht der Gemeinde, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
  • Er bietet eine schulnahe Betreuung, die mit dem Schulbetrieb koordiniert ist.
  • Er stärkt den sozialen Zusammenhalt und vermindert die Aufspaltung der Betreuung nach Einkommen.

Die GLP Thalwil bringt daher einen Änderungsantrag ein, der die teilweise Objektfinanzierung beibehält. Dadurch sinkt der Normtarif, Familien werden merklich entlastet und der Hort bleibt langfristig eine erschwingliche und verlässliche Infrastruktur.

Die GLP regt zudem an, dass der Gemeinderat gemeinsam mit Eltern, Schule und Verwaltung einen konstruktiven Dialog aufnimmt, um das gemeindeeigene Hortangebot gezielt im Sinne der Familien weiterzuentwickeln.

Vorstand GLP

Der Änderungsantrag der GLP Thalwil im Detail

Hier geht’s zum Antrag als PDF

Der Änderungsantrag der GLP Thalwil im Detail

Art. 9 Abs. 4 Betreuungsverordnung (neu):

Zur Sicherung des gesetzlich verankerten öffentlich-rechtlichen Auftrags sowie der sozialen Durchmischung beteiligt sich die Gemeinde an den Kosten der gemeindeeigenen schulergänzenden Betreuung durch eine Objektfinanzierung. Die effektiven Gesamtkosten der Gemeinde für die schulergänzende Betreuung, bestehend aus der Objektfinanzierung sowie den Betreuungsgutschriften, sollen in einer Bandbreite von 33% bis 40% der Vollkosten der Gemeinde für die schulergänzende Betreuung liegen. Das DLZ Bildung ist Kostenträger.

Art. 9 Abs. 5 Betreuungsverordnung (neu):

Der Gemeinderat überprüft jährlich anhand der Jahresrechnung, ob die Gesamtkosten der gemeindeeigenen schulergänzenden Betreuung innerhalb der Bandbreite liegen und passt die Objektfinanzierung bei Bedarf an. Dabei achtet er auf stabile und für alle Familien tragbare Elterntarife.

Art. 9 Abs. 6 Betreuungsverordnung (verschoben, unverändert):

Die Tarife des Mittagstreffs der JAT werden nicht subventioniert. Die Tarife decken die Kosten, die für die Mahlzeiten anfallen. Die Betreuungskosten werden über die JAT finanziert.

Berechnungen GLP (Überprüfung durch Gemeinde ausstehend)

  

Status Quo

Vorschlag GR

Antrag GLP Bandbreite Untergrenze

Antrag GLP Bandbreite Untergrenze

Vollkosten der Gemeinde SeB

8 Mio.

8 Mio.

8 Mio.

8 Mio.

 

Anteil Gemeinde an Vollkosten SeB

44% (Soll: 33%)

17%

33%

40%

Gesamtkosten Gemeinde SeB (Budget)

3.5 Mio.

1.35 Mio.1

2.64 Mio.2

3.2 Mio.3

Normtarif SeB

90.75

147

 

(+ 62% gegenüber Status quo)

119 (Schätzwert)

 

(+31% gegenüber Status quo)

105 (Schätzwert)

 

(+16% gegenüber Status quo)

Gesamtkosten Gemeinde FeKB (Budget)

2.4 Mio.

3.7 Mio.

3.7 Mio.

3.7 Mio.

Gesamtkosten Gemeinde (SeB und FeKB)

5.9 Mio.

5.05 Mio.

 

(- 0.85 Mio. gegenüber Status quo)

6.34 Mio.

 

(+ 0.44 Mio. gegenüber Status quo)

6.9 Mio.

 

(+ 1.0 Mio. gegenüber Status quo)

SeB: Schulergänzende Betreuung (Hort)

FeKB: Familienergänzende Betreuung (Kita, Tagesfamilie)

1 Davon 0.75 Mio. Objektfinanzierung und 0.6 Mio. Subjektfinanzierung.

2 Davon 2.14 Mio. Objektfinanzierung und 0.5 Mio. Subjektfinanzierung (Schätzung).

3 Davon 2.8 Mio. Objektfinanzierung und 0.4 Mio. Subjektfinanzierung (Schätzung).

 

Hiert geht’s zum Antrag als PDF